Nach der klassischen »Drei-Elemente-Lehre« besteht ein Staat aus: a) einem Stück Erdoberfläche (Staatsgebiet), b) den dort lebenden Menschen, die er zu seinem Staatsvolk erklärt, und c) der Herrschaft, die dieser Staat innerhalb seiner territorialen Grenzen ausübt. Diese Konstruktion ist tautologisch, weil genau die – unbestrittene – Herrschaft das Territorium und seine Grenzen definiert sowie entscheidet, wer zum Staatsvolk gehört und wer demzufolge nicht.
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