Laut Angaben des deutschen Technikmagazin Chip, das seit 1978 in 14 Ländern Europas und Asiens herausgegeben wird und zu den ältesten Computerzeitschriftengehört, soll nun Telegram Nutzerdaten an deutsche Behörden weitergegeben haben.

Noch Anfang September wurde im Spiegel spekuliert, ob Telegram mit seiner Nutzerumfrage zur Datenweitergabe die angeblich gesetzliche Verpflichtung der Datenweitergabe torpedieren wolle.

Nutzerversprechen gebrochen

Der Nachrichtendienst Telegram hat wohl damit sein größtes Nutzerversprechen gebrochen, mutmaßte das Fachmagazin CHIP in der Ausgabe vom 11.September. Dem Bericht zu Folge habe Telegram Nutzerdaten an deutsche Behörden weitergegeben. Es gebe Hinweise, so der Beitrag in CHIP, wonach das Bundeskriminalamt 202 Bestandsdatenanfragen an den Messenger Kanal geschickt habe. Telegram habe demnach 64 der BKA-Anfragen beantwortet und in 25 Fällen Nutzerdaten an die Behörde gegeben.

Dabei heiße es laut Spiegel sogar auf dem Logo der Telegram Chat-App, „unter keinen Umständen darf Telegram Nutzerinformationen weitergeben“.

Genau wegen dieses Versprechens, keine Nutzerdaten an Behörden weiterzugeben, würde sich der Telegram-Nachrichtendienst, nicht nur laut CHIP bisher großer Beliebtheit erfreuen. Das Computermagazin bewertet das Versprechen mit dem mehrdeutigen Kommentar:

„Deshalb ist der Messenger-Dienst ja auch in bestimmten Kreisen so beliebt“.

Es gehe aber bei der Datenweitergabe darum, dass sich auch der Messenger-Dienst Telegram an das Gesetz halten müsse, kommentierte (staatskonform) CHIP die mutmaßliche Telegram-Datenweitergabe an das BKA.

Einknicken gegenüber „dem Staat“

„Doch man sieht, dass auch Telegram nicht über dem Gesetz steht und dann in einigen Fällen klein beigeben muss“, versucht CHIP zu erläutern.

Auch bei Löschbitten seitens deutscher Behörden habe der Messenger „bei mehreren hundert Löschbitten dann am Ende nachgegeben“.

Schon am 2. September berichtete der Spiegel darüber, dass Telegram seine Nutzer Ende August sogar explizit darüber habe abstimmen lassen, was sie von einer Datenweitergabe an Behörden und Polizei hielten.

„Sie ließen sie vielmehr darüber abstimmen, wie die Daten der deutschen Telegram-Nutzer mit den deutschen Behörden, einschließlich der deutschen Polizei (BKA), geteilt werden können (oder nicht).“

Die Abstimmung wäre umso bemerkenswerter, als es doch gesetzlich festlegt sei, in welchem Umfang Telegram Daten an deutsche Behörden weiterleiten müsse, erläuterte der Spiegel die Gesetzeslage.

Schließlich hätte sich Telegram bereits zu Jahresbeginn „gegenüber der Bundesregierung bereit erklärt, bei der konsequenten Verfolgung von Straftaten auf der Plattform mitzuhelfen.“

Der Spiegel hatte in seiner Veröffentlichung Anfang September noch befürchtet, der Messenger-Dienst habe die Behördenkooperation mit seiner Umfrageaktion torpedieren wollen.

Dagegen konnte man im CHIP-Magazin lesen, dass die Kooperation zwischen Telegram und deutschen Behörden angeblich längst stattfinden würde.

Vielmehr muss man abseits von Spiegel und CHIP Mutmaßungen und „Hintergrundinformationen“ einmal mehr den Eindruck gewinnen, dass da abermals höchst fragwürdige Machenschaften im Hintergrund ablaufen würden um einst „widerstandstreue Weggefährten“ auf die eine oder andere Art gefügig zu machen oder „zu kaufen“.


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Quelle: https://unser-mitteleuropa.com/auch-telegram-verraet-nun-seine-nutzer-daten-an-deutsche-behoerden-weiter-gegeben/