Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu Beginn der Pandemie einzudämmen bzw. zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Welle im März 2020 das öffentliche Leben im Rahmen politischer Maßnahmen heruntergefahren. Aufgrund der sogenannten individuellen Lockdown-Verordnungen musste auch die Gastronomie wochenlang schließen, Essen und Getränke konnten nur zum Mitnehmen verkauft werden. Hotels war es untersagt, Touristen aufzunehmen.
Quelle: https://de.rt.com/inland/134030-kein-anspruch-auf-entschadigung-fur/