Das Gebäudeenergiegesetz sieht in der gegenwärtigen Fassung Ausnahmen für Hauseigentümer vor, die älter als 80 Jahre sind. Der Stiftung Patientenschutz reicht das nicht. Sie mahnt, die zu Hause betreuten Pflegebedürftigen nicht zu vergessen.
Berlin. Patentientenschützer haben die Ampelkoalition aufgefordert, vom geplanten Heizungstausch nicht nur über 80-Jährige auszunehmen, sondern zusätzlich auch alle pflegebedürftigen Eigenheimbesitzer. „Der Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz vergisst die daheim versorgten Pflegebedürftigen und Schwerstkranken“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe die Millionen hier betroffener Menschen nicht im Blick, kritisierte er.
Brysch forderte, den Gesetzentwurf für die hilfsbedürftigen Menschen unverzüglich nachzubessern. „Pflegebedürftige und über 80-Jährige im Eigenheim müssen grundsätzlich vom Umrüstungszwang ausgeschlossen werden. Auch hat diese Ausnahmeregelung für pflegende Angehörige im gleichen Haus zu gelten“, forderte der Verbandsvertreter.
Das von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegte Heizungsgesetz sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll im Sinne des Klimaschutzes der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Geplant sind Übergangsfristen, Ausnahmen und auch die finanzielle Unterstützung des Bundes.