12.06.2025, Berlin

„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins ist den betroffenen somalischen Staatsangehörigen der Grenzübertritt zu gestatten und haben die zuständigen deutschen Behörden nun zu prüfen, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die betroffenen somalischen Staatsangehörigen sind nach Kenntnis des BMI inzwischen nach Deutschland eingereist“, erklärte am 6. Juni 2025 Lars Harmsen, Pressesprecher des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Berlin, auf eine Anfrage des Unabhängigen Verbands Freier Presse (UVFP e.V.).

Der Anlass der Anfrage war die Rückweisung von drei somalischen Flüchtlingen, die in Frankfurt (Oder) Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt hatten. Das daraufhin ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erregte breite öffentliche Aufmerksamkeit, da es die Maßnahmen des BMI infrage stellte, die dem Kurs des neuen CDU-Innenministers Alexander Dobrindt folgten.

Laut BMI-Sprecher Lars Harmsen: „Die Bundespolizeidirektion Berlin ist die örtlich zuständige Behörde für den Grenzabschnitt Frankfurt (Oder), an dem sich der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedene Einzelfall zugetragen hat.“

Zur Erinnerung: Der Fall der drei somalischen Flüchtlinge fiel in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin, da die Bundespolizeidirektion Berlin als handelnde Behörde agierte.

Hintergrund des Falls:

Anfang Mai kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Frankfurt (Oder) drei somalische Staatsangehörige – zwei Männer und eine Frau –, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Während der Kontrolle äußerten sie gegenüber den Beamten ein Schutzersuchen. Dennoch verweigerte die Bundespolizei ihnen unter Berufung auf eine Weisung von Innenminister Dobrindt die Einreise und schob sie nur wenige Stunden später nach Polen zurück – ohne ihr Asylgesuch zu prüfen, wie es das EU-Recht vorsieht.

Gemäß der sogenannten Dublin-III-Verordnung muss Deutschland zunächst feststellen, welcher EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.

Quellen:

UVFP: Verwaltungsgericht Berlin stoppt Zurückweisung somalischer Flüchtlinge

Tagesspiegel: Urteil gegen Dobrindts Asylkurs

Focus: Gericht erklärt Zurückweisungen für illegal