
Die Bundesregierung will mit einer Fristverlängerung dafür sorgen, dass ein zentraler Punkt des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes nicht in Kraft tritt.

Die Bundesregierung will mit einer Fristverlängerung dafür sorgen, dass ein zentraler Punkt des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes nicht in Kraft tritt.