Das geht aus einer Verordnung der Bundesregierung hervor, die vom Bundestag gebilligt wurde. Darin heißt es, die bisherige Regelung ohne Obergrenze senke den Anreiz bei Industriekunden, zu preisgünstigeren Energielieferanten zu wechseln. Bei Unternehmen, die bisher einen Entlastungsbetrag von über zwei Millionen Euro erhalten haben, wird damit die staatliche Unterstützung auf ein individuell zu errechnendes Maximum begrenzt. Für […]