LUDWIGSHAFEN – Nach den tödlichen Messerattacke in Oggersheim sind neue Details zum afrikanischen Doppel-Mörder durchgesickert. Demnach hatte der 25-jährige Schutzsuchende bereits 2021 einen Mann niedergestochen.
Auch rund zwei Wochen nach der brutalen Messerattacke in Ludwigshafen-Oggersheim mit zwei Toten sitzt der Schock in der Bevölkerung und vor allem bei den Angehörigen der Opfer noch immer tief! Jetzt sind neue alarmierende Details zum mutmaßlichen Täter (25), der wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in U‑Haft sitzt, bekannt geworden, berichtet LUDWIGSHAFEN 24.
Es war so, wie in solchen Fällen leider üblich, dass derartige illegal eingewanderte Verbrecher bereits vor ihrer finalen Tat polizei- bzw. gerichtsbekannt waren. So auch das Goldstück, das zwei Passanten brutal ermordet hat.
Der 25-Jährige hat bereits im Mai 2021 einen anderen Mann mit einem Schraubenzieher angegriffen und verletzt. Doch sein Verfahren wegen Körperverletzung vor dem Neustadter Amtsgericht ist unter Auflagen zunächst eingestellt worden, wie der SWR berichtet.
Sozialstunden offenbar nicht geleistet
Dass der polizeibekannte Somalier, der im Jahr 2015 als anerkannter „Flüchtling“ nach Deutschland gekommen ist und zuletzt in einer Unterkunft in Neustadt wohnte, die ihm auferlegte Sozialstunden offenbar nicht geleistet hat, versteht sich von selbst. Damit hat er nach Angaben einer Gerichtssprecherin gegenüber dem SWR gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen. Na und? Diese Verbrecher genießen doch Narrenfreiheit. Unter normalen Umständen würde so eine Figur umgehend abgeschoben werden. Aber das wäre ja „rassistisch“ und „inhuman“. Tote und Schwerverletze, die Folge dieser „Humanität“ sind, nimmt man hierzulande in Kauf. Die anständigen Leute, denen das nicht passt, sind „Ausländerfeinde“ oder am Besten gleich „Nazis“.
Und noch etwas: Einen terroristischen Hintergrund für das Gemetzel schließen die Ermittler nach „derzeitigem Kenntnisstand“ nach wie vor aus. Dass der Bereicherer vor der Tat vor der Tat „Allahu akbar“ („Gott ist groß“) brüllte, spielt dabei keine Rolle. Das soll ja bei „schuldunfähigen“ Gottesfürchtigen nicht das erste Mal passiert sein.