Nun kommen auch, wie in Habecks Wirtschaftsresort, im Bundesjustizministerium unter Minister Marco Buschmann (FDP), Fragen um die Postenbesetzung auf.
Wurden dort „handverlesene“ Stellen ohne Ausschreibung vergeben?
Zweifel der Union an etlichen Stellenbesetzungen
Dazu erklärte CDU-Politiker Martin Plum, „nicht nur bei Robert Habeck, sondern auch bei Marco Buschmann wird das Führungspersonal lieber handverlesen. Statt in einem geordneten Verfahren werden Spitzenpositionen auch im Bundesjustizministerium immer öfter ohne Ausschreibung besetzt.“
Es wurden insgesamt 19 Posten ohne Ausschreibung vergeben, darunter vier Abteilungsleiterposten. Eine Liste liegt unter anderem der BILD vor.
Zuvor war auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Stellenbesetzungen ohne Ausschreibung aufgefallen. Er hat seit Amtsantritt neun Referatsleiter-Posten nach individueller Auswahl besetzt.
Begründung aus seinem Hause war, „die Wahrnehmung der Funktion erforderte ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Minister.“
CDU-Politiker Plum erklärte zu den Vorgängen im Bundesjustizministerium, „der Verdacht liegt nahe, dass das Personal auch hier mehr nach politischer Einstellung als nach fachlicher Eignung ausgewählt wird. Dies erhärtet zugleich den immer wieder kursierenden Vorwurf einer Politisierung der fachlichen Arbeit im Bundesjustizministerium.“
Politologe Prof. Jürgen Falter (Uni Mainz) meinte dazu, „solche Stellen sollten in alter Beamtentradition strikt nach Qualifikation und nicht nach politischer Haltung besetzt werden.“
Ampel mit eigenen Regeln
Dabei sollte wohl auch der regierenden „Ampel“ klar sein, dass laut Bundesbeamtengesetz Stellen grundsätzlich auszuschreiben sind. Dies bekennt das Ministerium auch in seiner Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Die Pflicht gelte jedoch nicht „für Stellen der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien.“
Zudem sei es erlaubt, von einer Ausschreibung „allgemein oder in Einzelfällen“ abzusehen, „wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt“.
„Der Tatbestand ist weiterhin erfüllt, wenn für einen Beförderungsdienstposten nur eine bestimmte Person mit dafür ausgewiesener besonderer Qualifikation infrage kommt“, heißt es vom Ministerium weiter.
Ganz klar, da hat man eben ganz spezielle Experten an der Hand, die zweifelsfrei über besondere Qualifikationen verfügen, diese müssen ja nicht unbedingt fachlicher Natur sein, wie der Bürger während der „Pandemie“ lernen durfte. Im Übrigen geht das ja wohl ganz und gar nicht, dass die FDP, nach den Umfragewerten nun auch noch in der „Ampel“ das Schlusslicht mimt.