Der Internationale Gerichtshof soll in einem Gutachten klären, welche Pflichten die Staaten im Kampf gegen die Erderwärmung haben. Angerufen hat das Gericht die UN-Vollversammlung, die eine Resolution des bedrohten Inselstaats Vanuatu annahm.

Im Kampf gegen die Klimakrise hat die UN-Vollversammlung den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag angerufen. Das Gericht soll ein Gutachten dazu erstellen, welche Verpflichtungen Länder zur Bekämpfung der Erderwärmung haben.

Die Resolution betrifft die Handlungen von Staaten, die für die globale Erwärmung verantwortlich sind, sowie ihre Verpflichtungen gegenüber besonders betroffenen Staaten und den Erdbewohnern von heute und morgen. Der Schutz des Weltklimas für die derzeit lebenden und die künftigen Generationen wird als „beispiellose Herausforderung von zivilisatorischer Tragweite“ bezeichnet.

Eingebracht hatte die Resolution maßgeblich der Pazifik-Inselstaat Vanuatu, der wegen des Klimawandels existenziell bedroht ist. Das größte Gremium der UN verabschiedete sie einstimmig. Vanuatus Regierungschef, Ishmael Kalsaku, sprach von einer „klaren und deutlichen Botschaft“ für die Welt und „auch in die ferne Zukunft“.

Gutachten nicht bindend

Das Gutachten des IGH wird in etwa zwei Jahren erwartet. Allerdings ist es nicht bindend, könnte aber den Forderungen nach stärkeren Klimaschutzmaßnahmen mehr Nachdruck verleihen, so die Hoffnung der Vereinten Nationen.

„Eine solche Meinung würde der Vollversammlung, den Vereinten Nationen und den Mitgliedstaaten helfen, die mutigeren und stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, die unsere Welt so dringend benötigt“, sagte UN-Generalsekretär António Guterres. Auch nationale Gerichte orientieren sich oft an Gutachten des IGH.

Der Internationale Gerichtshof ist das Rechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen und nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu verwechseln, der ebenfalls in Den Haag sitzt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-igh-klimagutachten-101.html