Neues im Fall Michael Ballweg: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den „Querdenken“-Gründer erhoben. Damit bleibt der Stuttgarter weiter in U-Haft.
Ballweg sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Doch nun kommt Bewegung in den Fall: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Montag offenbar Anklage gegen den „Querdenken“-Gründer erhoben. Das bestätigte der Sprecher von Ballwegs Juristenteam, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, gegenüber t-online.
Ballwegs Anwaltsteam habe „sehr kurzfristig und nur über Umwege“ über die Anklageerhebung erfahren, so Christ. „Am Donnerstag sollte der nächste Haftprüfungstermin stattfinden, der wurde nun wegen der Anklageerhebung kurzfristig abgesagt“, erklärt der Jurist weiter. Nur so habe man überhaupt von der Anklageerhebung erfahren.
Wie der konkrete Vorwurf der Anklage lautet, ist bislang nicht bekannt. Auch liegt Ballwegs Verteidigern die Anklageschrift noch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage inzwischen allerdings gegenüber t-online offiziell bestätigt. Zu den konkreten Vorwürfen wollte ein Sprecher sich jedoch nicht äußern.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig.
Balwegs Anwälte sind bereits mehrmals daran gescheitert, ihren Mandanten aus der Haft zu holen. Zuletzt scheiterten sie mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Im nächsten Schritt wollten sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Sie führten unter anderem an, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können.