Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland sollen im Rahmen einer EU-Konvention gefördert und geschützt werden, aber das klappt nicht immer. Woran das liegt und welche Bedeutung die Sprachen für die Minderheiten haben: Ein Überblick.

Tjüschlönj, Němskej oder Düütschland – das bedeutet „Deutschland“ auf Nordfriesisch, Obersorbisch und Plattdeutsch. Zum 25-jährigen Bestehen der EU-Charta zu Regional- und Minderheitensprachen wurde im Bundestag in einigen der geschützten Regional- und Minderheitensprachen debattiert, auch von der FDP-Politikerin Gyde Jensen. Ihre Sprache Plattdeutsch bezeichnet sie als einen Teil ihrer Identität.

Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Die sogenannte Sprachencharta ist ein multilaterales Abkommen zum Schutz und zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in Europa. Sie wurde am 24. Juni 1992 beschlossen, trat am 01. März 1998 in Kraft und gilt in 25 Ländern. In Deutschland werden im Rahmen der Konvention seit Januar 1999 die Sprachen der anerkannten Minderheiten Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch, das Romanes der deutschen Sinti und Roma sowie die Regionalsprache Niederdeutsch (Platt) geschützt und gefördert.
Der Gedanke der Charta ist, dass Minderheitensprachen nur dann überleben, wenn sie nicht nur zu Hause gesprochen werden. Deswegen sind alle beteiligten Länder dazu angehalten, den Gebrauch der jeweiligen Sprachen überall im öffentlichen Leben zu fördern – beispielsweise durch Unterricht in den Sprachen an Schulen und durch spezielle Medienangebote. Ein Gremium des Europarats überprüft regelmäßig, ob diese Vorgabe auch eingehalten wird.
Das Charta-Gremium setzt sich aber nicht nur für die Förderung bereits anerkannter Minderheitensprachen ein, sondern gibt auch Empfehlungen für die Anerkennung weiterer Sprachen, beispielsweise Kroatisch in Slowenien.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/regionalsprachen-plattdeutsch-sorbisch-friesisch-romanes-daenisch-100.html