Staatsanwaltschaft München beschlagnahmt „russische“ Immobilien

 

Der „Sanktionswahnsinn“ treibt, scheinbar ob seiner völligen Wirkungslosigkeit in Europa immer neue, schier unglaubliche Blüten.

Vor allem in Deutschland hat es den Anschein, als müsse man zwanghaft sanktionieren „was das Zeug hält“, auch wenn diese Maßnahmen mittlerweile für Jedermann als seinerzeitige Methoden des „3. Reiches“ erkennbar geworden sind.

Immobilien von Russen im Visier

In Bayern will man nun offenbar wieder einmal „Macht demonstrieren“ und prescht dementsprechend „sanktionär“ an die vorderste Linie. Die Staatsanwaltschaft München I hat drei Wohnungen und ein Bankkonto von Russen kurzerhand beschlagnahmt.

Dies wäre  damit der bundesweit erste Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Immobilien betroffen sind.

Dazu erklärte die Oberstaatsanwältin Anne Leiding am 20. Juni, „es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen „eingefroren“, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden“.

Dabei wurde also vom deutschen Staat, tatsächlich in aufrechte Mietverträge ohne jegliche Außenstände, eingegriffen und diese für „ungültig“ erklärt.

Anerkennung der unabhängigen Republiken als Beschlagnahmegrund

Die besagten Wohnungen befinden sich Angaben zufolge in München. Auf dem Miet-Konto gingen derzeit monatliche Mietzahlungen von rund 3.500 Euro ein.

Die Beschlagnahmung sei nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft möglich, da der Beschuldigte Mitglied der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation sei.

Beschuldigt werde auch seine Ehefrau mit gemeldetem Wohnsitz in München.

Der Abgeordnete stehe seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionierten Personen.

Dazu titelt die Bild, in „unvergleichlich peinlicher“ Manier, „ein spektakulärer Schlag gegen die Schergen von Kreml-Tyrann Wladimir Putin!“ Da hat die Bild schlussendlich auch ihren „Bildungsauftrag“  voll und ganz erfüllt, das also versteht man im Mainstream unter „spektakulär“.

Er habe damals im russischen Parlament für eine Entschließung gestimmt, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin aufforderte, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen.

Eine solche Vorgehensweise gibt wohl ein gutes Beispiel mit Lerneffekt ab. Auch hierzulande sollte man  wohl den einen oder anderen Abgeordneten genauer unter die Lupe nehmen. Nämlich genau dann wenn Derjenige im Plenarsaal, leider en vogue gewordene, freiheits-und menschenrechtswidrige Beschlüsse einfordert oder dabei mitstimmt.



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Quelle: https://unser-mitteleuropa.com/staatsanwaltschaft-muenchen-beschlagnahmt-russische-immobilien/