WIEN – Gute Nachricht für Leute die nicht wissen ob sie ein Männlein oder Weibchen sind: Eine Änderungen im Meldegesetz sollen nach einem Ministerratsbeschluss es Personen ermöglichen, sich neben „männlich“ und „weiblich“ noch unter vier weiteren Optionen sich registrieren zu lassen. Somit stehen insgesamt sechs Kategorien zu Auswahl: „Männlich“, „weiblich“, „divers“, „inter“, „offen“ sowie „keine Angabe“. „Keine Angabe“ ist offensichtlich eine Sammelbegriff für weitere 50 oder mehr (?) Geschlechter, die man nicht auflisten will oder kann.

Wie standard.at berichtet, soll mit diesem von der schwarzgrünen Regierungskoalition vereinbarten Schritt ein Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes von vor genau vier Jahren umgesetzt werden. Am 15. Juni 2018 hatte das Höchstgericht entschieden, dass „intersexuelle Personen ein Recht auf individuelle Geschlechtsidentität und eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister“ haben.

Binäre Mann-Frau-Alternative zu „starr“

Im Lichte des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens bestehe keine Verpflichtung, behördliche Geschlechtseintragungen auf die binäre Mann-Frau-Alternative „starr“ zu beschränken. Vielmehr sei „der Begriff des Geschlechts ist so allgemein“, dass er auch alternative Geschlechtsidentitäten miteinschließt, befand das Höchstgericht.

Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Frage, ob nicht gerade die Nennung von „nur“ vier Optionen neben „männlich“ und „weiblich“ nicht weitere „Geschlechter“ diskriminiert? War da nicht der seinerzeitige AfD-Politiker Steffen Königer schon vor Jahren ein zukunftsweisender politisch korrekter Vorreiter, wenn es darum ging, keines der unzähligen Geschlechter bei Begrüßungen auszulassen? Hier das Video dazu:

 

 

Quelle: https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-meldebestaetigung-kuenftig-mit-gleich-6-geschlechtern/