Bundeskanzler Scholz warnt auf Twitter vor Kundgebungen, die von radikalen Gruppen „gekapert“ werden könnten. Manche wollen darin eine Drohung erkennen.

Die explodierenden Energiepreise erhöhen die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung, gegen diese Entwicklung auf den Straßen zu protestieren. Nun hat Bundeskanzler Olaf Scholz mit einer Äußerung zu den Kundgebungen auf Twitter für Irritationen gesorgt. Kritiker wittern darin gar eine unverhohlene Drohung.

Tweet erschien anlässlich des GdP-Bundeskongresses

Für Argwohn sorgte offenbar nicht nur der Inhalt der Aussage selbst, sondern auch der Anlass, aus dem der Kanzler sie gepostet hatte – der Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei 2022 Anfang der Woche in Berlin.

Mit Blick auf die Kundgebungen schrieb Scholz:

„Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Denn unsere Demokratie ist wehrhaft. #GdPBundeskongress2022“

Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Denn unsere Demokratie ist wehrhaft. #GdPBundeskongress2022

Der Beitrag rief viele überwiegend kritische Reaktionen hervor. Die meisten von ihnen meinten, zwischen den Zeilen eine Absicht zu erkennen, die Demonstrationsfreiheit einzuschränken – zumindest für den Fall einer Teilnahme durch unerwünschte Personen und Gruppen.

Recht auf Durchführung von Kundgebungen steht auch „Querdenkern“ zu

Der ID-Europaabgeordnete Bernhard Zimniok schrieb:

„Ein Bundeskanzler, der Teilen der Gesellschaft ein elementares Grundrecht abspricht? Man ist nur noch fassungslos, was für Verfassungsfeinde dieses Land regieren. Leider ist der V‑Schutz von eben jenen Verfassungsfeinden instrumentalisiert worden und greift nicht ein. Traurig.“

Ein Account mit dem Namen „Zacki“ fragte:

„Aus welchem Grund sollten Querdenker in Deutschland nicht demonstrieren dürfen? Wie genau ist das eigentlich definiert, Querdenker? Immer so, wie es Ihnen gerade passt?“

Ein weiterer Twitter-Nutzer kommentierte:

„Werter Herr Bundeskanzler: Was Sie nicht wissen, da Sie ja auf noch keiner Demo waren: Der überwiegende Teil (98 Prozent) sind arbeitende Bürger von nebenan. Extremisten und Verfassungsfeinde wurde bisher nur unter den Störern dieser Demos gesichtet. Danke für ihre Aufmerksamkeit!“

Einige Nutzer wiesen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1972 zu BVerfGE 33, 1 hin, die als Leitentscheidung mit Blick auf die Redefreiheit in Deutschland gilt.

Dort heißt es, Meinungsäußerungen könne der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG „nicht schon aus der Erwägung abgesprochen werden, dieses Grundrecht schütze nur ‚wertvolle‘ Meinungen, d. h. Meinungen, die eine gewisse ethische Qualität besitzen“.

Das in ihm gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung sei für die freiheitliche Demokratie schlechthin konstituierend, woraus sich der umfassende Charakter dieses Rechts ergebe:

„Es soll jede Meinung erfassen. Eine Differenzierung nach der sittlichen Qualität der Meinungen würde diesen umfassenden Schutz weitgehend relativieren. Abgesehen davon, dass die Abgrenzung von ‚wertvollen‘ und ‚wertlosen‘ Meinungen schwierig, ja oftmals unmöglich wäre, ist in einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge jede Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig.“

Irritationen bereits nach Bürgerdialog mit Scholz in Neuruppin

Während eines Bürgerdialogs Mitte August in Neuruppin wurde Scholz gefragt, ob es einen „Schießbefehl“ gegen Demonstranten geben würde, sollte es zu einer breiten Protestbewegung gegen die Politik der Regierung und die hohen Energiepreise kommen.

Scholz äußerte damals laut „Berliner Kurier“:

„Niemand in diesem Land hat vor, dass auf Demonstranten geschossen wird, und wer solche Schauermärchen verbreitet, ist ein schlimmer Propagandist, wenn ich das einmal ganz deutlich sagen darf.“

Scholz erkannte möglicherweise den geschichtlichen Zusammenhang der Formulierung „Niemand hat vor“ nicht. In sozialen Medien wiesen Nutzer diesbezüglich mehrfach auf den Satz „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“ hin, den der damalige DDR-Staatschef Walter Ulbricht am 15. Juni 1961 in einer Pressekonferenz in Berlin geäußert hatte. Einen knappen Monat später wurde mit dem Bau der Berliner Mauer begonnen.

Dieser Artikel erschien zuvor auf EPOCH TIMES

 

Quelle: https://unser-mitteleuropa.com/meinungsfreiheit-scholz-will-von-querdenkern-gekaperte-kundgebungen-nicht-hinnehmen/