Nun kommen auch, wie in Habecks Wirt­schafts­re­sort, im Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium unter Minister Marco Busch­mann (FDP),  Fragen um die Posten­be­set­zung auf.

Wurden dort „hand­ver­le­sene“ Stellen  ohne Ausschrei­bung vergeben?

Zweifel der Union an etli­chen Stellenbesetzungen

Dazu erklärte CDU-Poli­tiker Martin Plum, „nicht nur bei Robert Habeck, sondern auch bei Marco Busch­mann wird das Führungs­per­sonal lieber hand­ver­lesen. Statt in einem geord­neten Verfahren werden Spit­zen­po­si­tionen auch im Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium immer öfter ohne Ausschrei­bung besetzt.“

Es wurden insge­samt 19 Posten ohne Ausschrei­bung vergeben, darunter vier Abtei­lungs­lei­ter­posten. Eine Liste liegt unter anderem der BILD vor.

Zuvor war auch Bundes­wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck (Grüne) mit Stel­len­be­set­zungen ohne Ausschrei­bung aufge­fallen. Er hat seit Amts­an­tritt neun Refe­rats­leiter-Posten nach indi­vi­du­eller Auswahl besetzt.

Begrün­dung aus seinem Hause war, „die Wahr­neh­mung der Funk­tion erfor­derte ein beson­deres Vertrau­ens­ver­hältnis zum Minister.“

CDU-Poli­tiker Plum erklärte zu den Vorgängen im Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium, „der Verdacht liegt nahe, dass das Personal auch hier mehr nach poli­ti­scher Einstel­lung als nach fach­li­cher Eignung ausge­wählt wird. Dies erhärtet zugleich den immer wieder kursie­renden Vorwurf einer Poli­ti­sie­rung der fach­li­chen Arbeit im Bundesjustizministerium.“

Poli­to­loge Prof. Jürgen Falter (Uni Mainz) meinte dazu, „solche Stellen sollten in alter Beamt­en­tra­di­tion strikt nach Quali­fi­ka­tion und nicht nach poli­ti­scher Haltung besetzt werden.“

Ampel mit eigenen Regeln

Dabei sollte wohl auch der regie­renden „Ampel“ klar sein, dass laut Bundes­be­am­ten­ge­setz Stellen grund­sätz­lich auszu­schreiben sind. Dies bekennt das Minis­te­rium auch in seiner Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Frak­tion.

Die Pflicht gelte jedoch nicht „für Stellen der Abtei­lungs­lei­te­rinnen und Abtei­lungs­leiter in den Bundesministerien.“

Zudem sei es erlaubt, von einer Ausschrei­bung „allge­mein oder in Einzel­fällen“ abzu­sehen, „wenn Gründe der Perso­nal­pla­nung oder des Perso­nal­ein­satzes entge­gen­stehen und es sich nicht um Einstel­lungen handelt“.

„Der Tatbe­stand ist weiterhin erfüllt, wenn für einen Beför­de­rungs­dienst­posten nur eine bestimmte Person mit dafür ausge­wie­sener beson­derer Quali­fi­ka­tion infrage kommt“, heißt es vom Minis­te­rium weiter.

Ganz klar, da hat man eben ganz spezi­elle Experten an der Hand, die zwei­fels­frei über beson­dere Quali­fi­ka­tionen verfügen, diese müssen ja nicht unbe­dingt fach­li­cher Natur sein, wie der Bürger während der „Pandemie“ lernen durfte. Im Übrigen geht das ja wohl ganz und gar nicht, dass die FDP, nach den Umfra­ge­werten nun auch noch in der „Ampel“ das Schluss­licht mimt.