LANDKREIS GARMISCH-PARTENKIRCHEN – Eine Ärztin hat jetzt die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen: Das dortige Amtsgericht verurteilte sie am 03.08.2022 für hunderte falscher Maskenatteste zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und drei Jahren Berufsverbot. Zudem wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt, das bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.
Aufgrund der mangelnden Schuldeinsicht der Angeklagten sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte Garmisch-Partenkirchens Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer. Die Medizinerin habe im ersten Corona-Jahr 2020 in 309 Fällen Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne die Patienten dafür entsprechend zu untersuchen. Offensichtlich war und ist sie der Meinung, dass das Maskentragen, so wie damals sinnlos se. In der Tat gibt es ein Reihe von Mediziner und Wissenschaftler, die sogar das ständige Maskentragen als gesundheitsschädlich einstufen.

Unterstützer mobilisieren vor Prozess via Telegram

BR24 berichtet, dass Im Vorfeld des Verfahrens Unterstützer der Ärztin über den Messengerdienst Telegram zum Prozessbesuch aufgerufen. Zeitweise versammelten sich rund 50 Personen vor dem Amtsgericht, nicht alle konnten in den Sitzungssaal. Es sei aber weitgehend ruhig geblieben, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Das wäre wohl bei Sympathisanten er Antifa, die von der Justiz bekanntlich mit Samthandschuhen angefasst wird, sicher nicht der Fall gewesen.

Verurteilung noch nach „milderer“ Rechtslage

Nachdem die „Taten“ fanden im ersten 2020 stattfanden, galt damals noch die alte Rechtsordnung zu falschen Attesten. Inzwischen wurde der Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs zu „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ verschärft und gilt in seiner Neufassung seit November 2021. Seitdem können Mediziner in „besonders schweren Fällen“ sogar mit bis zu fünf (!) Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Anmerkung:
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Quelle: https://unser-mitteleuropa.com/falsche-maskenatteste-zwei-jahre-gefaengnis-ohne-bewaehrung-fuer-aerztin/