Die Bundesinnenministerin sieht eine hohe Gefahr durch russische IT-Angriffe. Um gegenzusteuern, will sie die Verfassung ändern und den Behörden Hackbacks erlauben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant zwei Verfassungsänderungen zur Abwehr von Cyberangriffen. Bundesbehörden sollen dadurch mehr Kompetenzen erhalten. „Wir planen eine Grundgesetzänderung, damit das Bundeskriminalamt Gefahren durch schwere Cyberangriffe abwehren kann“, sagte Faeser dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Dem Bericht zufolge will die Bundesinnenministerin an ihrem Plan festhalten, dem Bundeskriminalamt (BKA) zu erlauben, in „völkerrechtlich zulässigen Einzelfällen“ gegen IT-Systeme im Ausland vorzugehen – sogenannte Hackbacks. Das BKA habe „eine herausragende Expertise“ und arbeite „weltweit hervorragend vernetzt zusammen, etwa bei Ermittlungen gegen Darknet-Plattformen“, sagte Faeser.

Eine weitere Grundgesetzänderung werde sie vorschlagen, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Zentrale im Bund-Länder-Verhältnis auszubauen – ähnlich wie es heute das Bundeskriminalamt bereits sei. „Entscheidend ist, dass Bund und Länder koordiniert handeln und ihre Fähigkeiten laufend weiterentwickeln.“

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedeute auch für die Innenpolitik eine Zeitenwende, sagte die SPD-Politikerin. Die Gefährdungslage im Bereich der Cybersicherheit ist ihrer Einschätzung nach „hoch“. Durch den Krieg ergebe sich „ein erhebliches Eskalationspotenzial“. Eine spürbare Cyberoffensive Russlands gegen westliche Nationen sei aber bisher ausgeblieben. Zugleich seien Kräfte gebündelt und Schutzmaßnahmen hochgefahren worden.

Bereits Ende Februar hat Faeser vor einer hohen Gefahr durch russische Desinformation, Spionage und Sabotage gewarnt und in diesem Zusammenhang den Ausbau des BSI angekündigt.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-04/bundesinnenministerin-nancy-faeser-cybersicherheit-grundgesetz-aendern