Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Vorlage der Eckwerte für den Haushalt 2024 verschoben. Ursprünglich wollte der FDP-Politiker die Etatpläne am kommenden Mittwoch dem Kabinett präsentieren; dort sollten sie verabschiedet werden. Nun sagte er der Nachrichtenagentur dpa, dass dieser Termin nicht zu halten sei.
„Wir werden im Kabinett noch einmal gemeinsam über finanzielle Realitäten sprechen müssen“, sagte Lindner der dpa. Einen neuen Zeitpunkt nenne er ausdrücklich nicht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe er bereits informiert.
Dies bestätigte Finanz-Staatssekretär Florian Toncar. „Die zusätzlichen Risiken etwa aufgrund steigender Zinsen und der laufenden Tarifrunde nehmen zu“, sagte der FDP-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters. „Gleichzeitig sind die Ausgabenwünsche vieler Ressorts weiterhin deutlich zu hoch oder es fehlt an Einsparungen an anderer Stelle, um neue Schwerpunkte setzen zu können.“
Lindner zufolge hätten seine Ministerkollegen Zusatzwünsche in Höhe von 70 Milliarden Euro angemeldet, für die es im Haushalt keinen Spielraum gebe. Der Finanzminister besteht darauf, die Schuldenbremse einzuhalten und auf Steuererhöhungen zu verzichten.
„Die hohe Zinslast ist ein klares Signal, die Verschuldung des Staates zu bremsen“, sagte Lindner. Zugleich zahlten die Bürgerinnen und Bürger bereits hohe Steuern. „Wir müssen also lernen, mit dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen auszukommen.“ Dafür müssten Prioritäten gesetzt werden, weil nicht alles gleichzeitig finanzierbar sei, sagte der FDP-Politiker.
Der Haushaltsstreit war jüngst in einem Briefwechsel zwischen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Lindner eskaliert. Habeck hatte sich gegen öffentliche Vorfestlegungen etwa für eine Erhöhung des Verteidigungsetats gewandt und die Finanzplanung insgesamt infrage gestellt. Die Grünen pochen darauf, dass im Etat eine Weichenstellung zugunsten der ab 2025 geplanten Kindergrundsicherung erfolgt. Lindner wiederum hat deutlich gemacht, dass er die Einlagen für die von seiner Partei favorisierte Aktienrente aufstocken möchte.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz schreibt dem Bund eine strenge Kreditobergrenze vor, die nur in Notlagen ausgesetzt werden darf – das war etwa in der Pandemie der Fall.