Während in Deutsch­land Krimi­nelle aller Couleurs – und hier beson­ders Migranten – unter der links­extremen Innen­mi­nis­terin Nancy Faeser Narren­frei­heit genießen, wird der deut­sche Michl einmal mehr per Gesetz zurecht­ge­stutzt. So in Bayern, wo man nun rigoros gegen „radi­kale Griller“ vorgeht.

250.000 Euro Strafe oder Haft

Das Land­ge­richt München hat beschlossen, dass Grillen gene­rell nur mehr vier Mal pro Monat und auch nicht an zwei Wochen­end­tagen hinter­ein­ander erlaubt ist. Das gilt für all jene, die unmit­tel­bare Nachbar haben, die sich durch zu häufiges Grillen im Sommer gestört fühlen könnten. Und es wäre nicht deut­sches Behör­dentum, wenn nicht auch alter­na­tive Ausweich­mög­lich­keiten verboten wären, so etwa das Grillen mit einem Elektrogriller.

Frei­lich hofft man, wie schon bei Corona, auf das Spitzel- und Denun­zi­an­tentum des gemeinen Bürgers, um die Verord­nung auch durch­zu­setzen. Denn: Wer gegen das neue Gesetz verstößt, riskiert bis zu 250.000 Euro Strafe. Wer nicht zahlen kann, dem drohen bis zu sechs Monate Gefängnis.

Frag­lich erscheint das Gesetz und beson­ders seine Exeku­tion beson­ders in den Migran­ten­mi­lieus, die für ihre ausgie­bigen und unnach­sich­tigen Grill­lagen in Parks und Co. bekannt sind. Man darf davon ausgehen, dass hier die „bunte und woke Polizei“ zwei Augen zudrü­cken wird.

Quelle: https://unser-mitteleuropa.com/bestes-deutschland-aller-zeiten-250-000-euro-strafe-oder-haft-wenn-an-wochenenden-zwei-mal-gegrillt-wird/