Eine Analyse von Christian Harde

Nachdem die „Medienanstalt Berlin-Brandenburg“ (MABB; die eigene Schreibweise der Anstalt lautet „mabb“) am 17. Dezember 2021 ein „förmliches Verfahren“ gegen RT DE Productions eingeleitet hatte, teilte sie RT DE am 2. Februar 2022 ihre Entscheidung mit. Dieser Bescheid beruhte seinerseits auf einer Entscheidung der „Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten“ (ZAK) vom Vortag, also dem 1. Februar.

Quelle: https://de.rt.com/inland/131088-keine-einmischung-seitens-bundesregierung-entscheidung/