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Todesraser wieder auf freiem Fuß
Untenstehende Spekulationen, wie denn mit diesem Todesraser zu verfahren sei, haben sich inzwischen erübrigt. Der Syrer ist bereits wieder auf freiem Fuß und man davon ausgehen, dass er Österreich rasch verlassen in Richtung Belgien verlassen wird.
Ein Strafprozess in Österreich hätte vermutlich nicht in das Konzept, straffällige „Schutzsuchende“ in den Vordergrund zu stellen. Ganz in diesem Sinne wurde in österreichischen Medien aus dem zweiten Raser ein „Österreicher“, nachzulesen bei 0E24.at. Und ein illegales Straßenrenn war das natürlich auch nicht: „Der Mann wurde am Mittwochnachmittag entlassen, es gibt im Akt keine Hinweise darauf, dass es sich bei dem Vorfall um ein illegales Straßenrennen gehandelt hat“ so eine Sprecherin des Landesgerichts, gegenüber dem KURIER.
Und aus dem Getöse, dass diesem Mann eventuell sogar eine Mordanklage ins Haus steht, wird auch nichts. Ermittelt wird gegen ihn jetzt wegen Paragraf 81 Strafgesetzbuch (grob fahrlässige Tötung), was mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist. Man kann darauf wetten, dass der Todesraser keinen einzigen Tag in Haft verbringen wird.
Erstartikel:
Was mit dem, bei einem illegalen Straßenrennen in Wiens Innenstadt zum Mörder an einer unbeteiligten Mutter, ausgeforschten Syrer nun seitens der österreichischen „fremdenfreundlichen“ Justiz passiert, ist noch keineswegs geklärt.
U‑Haft, Abschiebung – eher unwahrscheinlich
Der tödliche Unfall beim Straßenrennen am letzten Sonntag in Wiens Innenstadt, erschütterte die Stadt. Der syrische Lenker, „Veranstalter“ des Rennens und stolzer Mercedes-Fahrer atmet vorläufig einmal gesiebte Luft.
Der 26-jährige Syrer raste, nach Polizei – Angaben mit überhöhter Geschwindigkeit, im Rahmen eines illegalen Straßenrennens, am Sonntag über den Ring.
Auf Höhe der Börse überfuhr er eine rote Ampel und krachte, mit seinem Mercedes gegen den BMW einer 48-jährigen Mutter. Die Frau wurde schwer verletzt und starb wenig später im Krankenhaus. Nun sitzt der Syrer in der Justizanstalt Josefstadt ein und muss am Mittwoch erstmals vor Gericht.
Das Landesgericht Wien muss bis 23.05 nämlich über den U‑Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Unklar war dabei gestern Abend noch, ob der Mann seinen Verteidiger beiziehen wird und ob ein Dolmetscher von Nöten sein würde.
Jedenfalls aber muss binnen 48 Stunden eine Entscheidung getroffen werden, diese Frist ist jedenfalls vom Gesetzgeber vorgesehen.
Wird angeblicher „Wahl-Belgier“ mit „Samthandschuhen“ angefasst?
Sollte (wider Erwarten) dem U‑Haft-Antrag stattgegeben werden, würde der Syrer die Zeit bis zum Abschluss der Ermittlungen und einer etwaigen Anklage wohl hinter Gittern verbringen.
Es handelt es sich bei dem Verdächtigen angeblich um einen „Wahl-Belgier“, der nach eigenen Angaben in Wien nur auf (Renn-Raser) Urlaub war.
Dennoch sollte die Rechtslage ziemlich klar sein. Ein etwaiger Prozess würde dem Mann in Wien gemacht werden.
Würde der 26-Jährige, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, zu einer Haftstrafe verurteilt werden, käme er nach dem Absitzen Selbiger, möglicher Weise auch direkt in Schubhaft. Wahrscheinlich wäre dann allerdings auch, ja nach Ausgang der österreichischen Bundespräsidentenwahl, wie in der Vergangenheit mehrmals praktiziert, seitens Alexander van der Bellens, ein „Abschiebestopp“ medial hochwirksam propagiert würde.
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